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Kreditkarten-Diebstahl im Krankenhaus

Vor dem Amtsgericht Ludwigsburg muss sich eine 26-jährige Arzthelferin verantworten. Sie soll zwischen Dezember 2010 und April 2011 insgesamt 56 Mal mit gestohlenen Kredit- und EC-Karten bezahlt haben. Laut Anklage hat die junge Frau die Karten aus Taschen von Patienten und Mitarbeitern entwendet. Dadurch soll einen Schaden von knapp 8000 Euro entstanden sein.

Die Angeklagte gestand die Taten. Allerdings konnte sie keine Erklärung liefern, sondern sagte aus, sie habe einen Drang verspürt, die Karten zu nehmen.

Das Gericht verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen Diebstahls und Betruges. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

( Quelle: Stuttgarter Zeitung online vom 22.02.2012 )

Erweiterte Anklage gegen Megaupload-Gründer

Bereits im Januar hat die US-Staatsanwaltschaft Anklage gegen Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Filehosters Megaupload erhoben. Es soll die größte Urheberrechtsklage in der Geschichte der USA werden.
Die Anbieter Megaupload und Megavideo stehen laut Anklage im engen Zusammengang mit einem Raubkopierer-Netzwerk und haben durch Abonnementverträgen und Werbung insgesamt rund 175 Millionen Euro eingenommen.

Einer der Angeklagte ist der deutsche Megaupload-Gründer und seit Jahren gesuchte Kim Schmitz. Gegen diesen wurden nun weitere Vorwürfe erhoben: Er soll sich weiterhin der Verletzung des Urheberschutzes und des Betrugs strafbar gemacht haben. Grund dafür sei, dass im Zuge der Ermittlungen nun auch bekannt wurde, dss Megaupload das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte.
Schmitz war vor einem Monat in Neuseeland festgenommen worden. Die US-Behörden fordern seine Auslieferung.

( Quelle: WELT online vom 18.02.2012 )

Strafrecht / Megaupload / Urheberrecht / Anklage

Freispruch nach Laserattacke auf Flugzeug

Vor dem Landgericht Neuss mussten sich zwei Männer im Alter von 21 und 32 Jahren verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, im Sommer 2010 mit einem Laserpointer zunächst ein Flugzeug und dann einen Polizeihubschrauber „angeleuchtet“ zu haben.
Im Ermittlungsverfahren gestanden die Brüder die Tat bei der Polizei. Im Prozess allerdings schwiegen die Angeklagten und so konnte das Gericht nicht feststellen, wer von beiden den Laserpointer bediente. Daher endete das Verfahren mit einem Freispruch für die beiden Angeklagten.

( Quelle: RP online vom 17.02.2012 )

Strafrecht / Verkehrsstrafrecht / Angriff / Laserpointer

„Internetabzocke“ durch Abmahnungen

Vor dem Landgericht Osnabrück musste sich vier Männer wegen Betrugs verantworten.

Nach den Feststellungen des Gerichts haben die Männer in den Jahren 2004 und 2005 im Internet Parteien, Firmen und Verbände abgezockt. Dabei gingen sie wie folgt vor: Zunächst schickten sie über die Webseiten der Geschädigten elektronische Grußkarten mit obszönem Inhalt an sich selbst. Danach mahnten sie die vermeintlich Verantwortlichen ab und kassierten dabei ordentlich.
Das Landgericht verurteile drei der vier Männer zu Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr und sechs Monaten. Der vierte Angeklagte erhielt wegen Beihilfe eine Geldstrafe.

( Quelle: Borkener Zeitung online vom 18.02.2012 )

Strafrecht / Internet-Betrug / Internetstrafrecht

Sonntagsrückblick: Anti-Raucher-Gesetz, der Geheimdienst und der Strafverteidiger

In wenigen Stunden schaut alle Welt nach Los Angeles zur diesjährigen Oscar-Verleihung. Doch bevor der wichtigste Filmpreis des Jahres verliehen wird, schauen wir einmal zurück auf die vergangene juristische Woche. Diesmal mit von der Partie sind ein gekipptes Anti-Raucher Gesetz, der Geheimdienst und die vom BverfG für teilweise verfassungswidrig erklärten Auskunftspflichten über den PIN/PUK Zugang im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes. Insgesamt war es eine sehr interessante Woche mit einigen richtungsweisenden Entscheidungen und Meldungen.

News:  Geheimdienste lessen mehr E-Mails

News: Hamburger „Anti-Raucher“-Gesetz verfassungswidrig

BVerfG:  Auskunftspflichten über Zugangsdaten teilweise verfassungswidrig

Artikel: kino.to – Wer Filme schaut wird in Deutschland verfolgt

Artikel: Bei 2,3 Promille verneint man besser nicht den § 21 StGB

Artikel: “Esel in eigener Sache”

Artikel: Wenn ein Rechtsanwalt zum Telefonhörer greift, dann kostet es Geld

Artikel: Aus der Schleuse gebloggt

Artikel: Natürlich muss der Strafverteidiger seinen Mandanten in die Pfanne hauen…

Rechtsprechung I: BGH: Zu einer angemessenen Strafverteidigung im Fall um Kindesmissbrauch

Rechtsprechung II:  BGH: Zu den Voraussetzungen der Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB

Wir hoffen, die Leser konnten den sonnigen Sonntag genießen, und wünschen einen guten Start in den Montag.

Langjährige Freiheitsstrafe für Vergewaltigung

Vor dem Landgericht Mönchengladbach musste sich ein 45-Jähriger wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten.
Nach Feststellungen des Gerichts hat der maskierte Mann seine Ex-Frau in ihrer Wohnung aufgesucht. Dort habe er sie zunächst gewaltsam auf den Boden gedrückt und versucht, ihr eine Plastiktüte über den Kopf zu ziehen. Mit einem Küchenmesser und Kabelbindern bewaffnet, gelang es dem Angeklagten schließlich, die Frau zu vergewaltigen. Danach verließ er die Wohnung.
Im Prozess leugnete der Angeklagte die Tat. Allerdings hatte der Mann seiner Ex-Frau nach der Tat eine verräterische SMS geschickt.

Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten verurteilt.

( Quelle: RP online vom 15.02.2012 )

Strafrecht / Vergewaltigung / Anklage / Strafverteidigung

SS-Wahlspruch auf die Brust tätowiert

Vor dem Amtsgericht Ahrensburg musste sich ein 26-jähriger Mann verantworten.
Er hat einen SS-Wahlspruch auf seine Brust tätowiert und zeigte diesen bei einem Discobesuch öffentlich. Damit demonstriere der Mann laut Anklage eine fremdenfeindliche Einstellung. Er bestritt allerdings einen nationalsozialistischen Hintergrund.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Seine letzte Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erfolgte auf Grund seiner Aussage „Sieg Heil“ kurz vor den angeklagten Tat. Die Auflagen hat der Mann bisher noch nicht erfüllt. Dennoch verhängte das Gericht nur eine Geldstrafe von insgesamt 450 Euro und widerrief die Aussetzung zur Bewährung nicht.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 18.02.2012 )

Bundesverfassungsgericht: Hamburger Gesetz verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Regelung aus dem Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig erklärt.
Nach dieser Regelung durften reine Schankwirtschaften in Hamburg bisher sogenannte „Raucherräume“ einrichten, Restaurants allerdings nicht. Dort mussten die Raucher vielmehr vor die Tür gehen.

Das Gericht entschied nun, dass die nicht mit der Freiheit der Berufsausübung gemäß Art. 12 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG vereinbar sei. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es keine vergleichbare Regelung in anderen Bundesländern gebe. Vielmehr sei der Passivraucher-Schutz einheitlich geregelt, d.h. es existiert keine Differenzierung nach Schank- oder Speisewirtschaft. Eine solche Differenzierung sei nach Auffassung des Gerichts auch nicht zulässig.
Bis zu einer Neureglung können nun auch in Restaurant Raucherräume eingerichtet werden.

( Quelle: Kieler Nachrichten online vom 21.02.2012 )

Uneidliche Falschaussage im Rahmen einer eidesstattliche Versicherung

Vor dem Amtsgericht Ehingen (Baden-Württemberg) wurde ein 44-jährigen Angeklagte wegen uneidlicher Falschaussage, Veruntreuung und Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte hatte immer wieder versucht, sich durch Lügen dem Verfahren zu entziehen. Daher wurde er von der Polizei zum Gericht geführt.
Im Verfahren ging es um Angaben, die der Angeklagte im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung gemacht hatte. Zudem ging es um Unterschlagung und Veruntreuung. Hier hat der Angeklagte nach Feststellungen des Gerichts 6000 Euro kassiert. Dieses Geld hätte er als Subunternehmer an eine Firma zahlen müssen.
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte leugnete die Tat und versuchte, dem Gericht abenteuerliche Geschichten zu verkaufen.
Das Urteil ich nicht rechtskräftig. Die Strafverteidigung kündigte Berufung an.

( Quelle: Südwest Presse online vom 15.02.2012 )

Strafrecht / Falschaussage / eidesstattliche Versicherung / Unterschlagung

Vergewaltigung frei erfunden – Falschaussage

Vor dem Schöffengericht Koblenz musste sich eine 23-jährige Frau unter anderem wegen  der Falschaussage verantworten. Der Frau wurde vorgeworfen, neun Männer durch ihre Aussagen fast unschuldig hinter Gittern gebracht zu haben. Die Männer mussten wegen den Anschuldigungen der Frau bereits mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbringen wurden dann allerdings freigesprochen. Die Frau hatte ausgesagt, die Männer hätten sie vergewaltigt.

Nun kam heraus, dass sich die Frau die Vorwürfe der Vergewaltigung ausgedacht hatte.
Aus diesem Grund wurde sie wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.

( Quelle: Rhein-Zeitung online vom 15.02.2012 )

Strafrecht / Vergewaltigung / Untersuchungshaft / Falschaussage